Beleidigende SMS
Zwei Kollegen (Ärzte) hatten über SMS kommuniziert. Es ging grundsätzlich um die Übernahme von stundenweisen Rufdienst. Der eine Kollege schrieb dabei über den Chef, er sei ein autistisches krankes Arschl….. Diese SMS wurde von der SMS-Empfängerin dem Chef vorgelegt. Dieser kündigte dem Versender daraufhin zuerst mündlich fristlos, dann mit ordentlicher Kündigung das Arbeitsverhältnis. Der SMS-Versender wehrte sich gegen die Kündigung. Er gab an, dass er auf darauf vertrauen durfte, dass seine SMS nicht weitergeleitet werde.
Das bestätigte auch das Landesarbeitsgericht. Vertrauliche Äußerungen unterfallen dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Hebt der Gesprächspartner hinterher die Vertraulichkeit auf, so geht dies rechtlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers (SMS-Versender).
(vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.2015, 3 Sa 571/14).