Kostenfaktor

Beratung: 

Ein Beratungsgespräch kostet nach den gesetzlichen Gebühren gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) max. 250,00 € netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, also insgesamt 297,50 € brutto. In manchen Fällen fällt noch eine Post- und Telekommunikationspauschale an, was dann insgesamt einen Betrag in Höhe von 321,30 € brutto ausmacht. Wir klären gerne im Einzelfall vorab die Kostenfrage. Ggf. übernimmt eine von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung die Kosten. Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Selbstbeteiligung durch Sie zu zahlen ist, falls dies in Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag so vereinbart ist. Klären Sie bitte die Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung und eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung VOR Inanspruchnahme einer Beratung ab. 
Sonst läufen Sie Gefahr, die Kosten nicht erstattet zu bekommen und müssen diese dann selbst tragen. 

Beratungshilfe: 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu holen. Bitte bringen Sie diesen zum Beratungsgespräch mit. Ihr Eigenanteil beträgt dann 15,00 €. 


Kosten für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren: 

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe bemisst sich nach dem Gegenstandswert. Die Gebührenhöhe ist in jeder Angelegenheit anders und muss im Einzelfall berechnet werden. Gern helfe ich Ihnen bei der Berechnung. 

Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe: 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) beantragt werden. Ob das in Ihrem Fall gegeben ist, können wir gerne abklären.